Das Heimfried-Konzept: Gemeinschaftsordnung
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sind die sichtbaren Attribute einer Wohnung wichtige Entscheidungskriterien für die potentiellen Käufer. Häufig bleibt dabei ein unsichtbarer Bestandteil des Eigentums: die Gemeinschaftsordnung unbeachtet. Dieses meist als „Teilungserklärung“ bekannte Dokument regelt die Nutzungsbedingungen des gemeinsamen Eigentums, und legt die Beteiligung der Miteigentümer an dessen Kosten fest.
Herkömmliche Gemeinschaftsordnungen sind oft Anlass zu Streitigkeiten. Der Grund: Die Inhalte werden fast immer von Personen festgelegt, die mit den Regelungen der Gemeinschaftsordnung später nichts mehr zu tun haben werden. Häufig sind es die Bauträger, die, sobald alle Wohnungen verkauft sind, die Gemeinschaft verlassen. Da die Wohnungskäufer selten Interesse für das Dokument zeigen, hat der Bauträger keine Veranlassung, in die Qualität der Gemeinschaftsordnung zu investieren. Die Folgen sind Lücken im Regelwerk, Unstimmigkeiten, unnötige Verwaltungsvorgänge und -kosten.
Das Heimfried-Konzept beinhaltet eine von uns sorgfältig ausgearbeitete Gemeinschaftsordnung. Da bei unserem Pool-Konzept die Interessen der Eigentümer übereinstimmen, funktioniert die um das Heimfried-Konzept herum aufgebaute Gemeinschaftsordnung für alle Beteiligten reibungslos. Als Verwalter von Häusern mit Heimfried-Wohnungen arbeiten wir selbst mit diesem Regelwerk. Es ist auch unser primäres Interesse, dass die Heimfried-Wohnungen gedeihen und die Eigentümer zufrieden sind.




