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Heimfried-Wohnung: Schuldenfreiheit

Unser auf dem Heimfried-Konzept beruhender Mietenpool hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, und ist aus diesem Grund auch nicht kreditfähig. Daraus folgt: Eine Eigentümergemeinschaft von Heimfried-Wohnungen kann keine Schulden machen.

Der Pool ist Bestandteil der Vereinbarungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Eine WEG bekommt von keiner Bank ein Darlehen, weil dies der ordnungsgemäßen Verwaltung widerspricht. Das Bankkonto der Eigentümergemeinschaft darf nur kurzfristig und geringfügig überzogen werden.

Dieses Detail ist eines von mehreren, die unser Konzept von den üblichen Mietenpools klar abgrenzen. Die Rechtsform anderer Mietenpools (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ermöglicht die Aufnahme von Darlehen, so dass Schulden zu Lasten der Eigentümer entstehen können.