Das Heimfried-Konzept: Verdinglichung
Die Regelungen des Heimfried-Konzepts betreffend den Mietenpool sind als Teil der Gemeinschaftsordnung im Grundbuch eingetragen. Dadurch sind die Pool-Vereinbarungen verdinglicht – mit anderen Worten: sie sind rechtlich untrennbar mit der Eigentumswohnung verbunden.
Warum ist die Verdinglichung notwendig?
Das Heimfried-Konzept setzt voraus, dass alle Eigentümer Mitglied im Pool sind und auch bleiben, damit das Konzept sein volles Potential entfalten kann. Risikominimierung und Ertragssicherheit sind nur dann gewährleistet, wenn die Lastenteilung lückenlos funktioniert. Erfahrungen mit anderen Mietenpools zeigen, dass Beliebigkeit, Willkür und Ausnahmen ein solches Konzept zum Scheitern bringen.
Folgen und Vorteile der Verdinglichung:
- Die Pool-Regeln sind als öffentliche Urkunde erfasst und sind dadurch zweifelsfrei nachweisbar,
- Sie gelten automatisch für jeden neuen Eigentümer der Wohnung, gleich ob sie gekauft, geerbt oder geschenkt wurde,
- Einer die anderen Eigentümer benachteiligenden „Flucht aus dem Pool“ wird wirksam vorgebeugt.
Durch die Verdinglichung vermeidet das Heimfried-Konzept die Fallen der üblichen Mietenpool-Konstrukte und räumt der Verbindlichkeit eine hohe Priorität ein.




